Konformitätsbewertung von Tiny Houses |
Die Technische Überprüfungsgesellschaft mbH ist eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS), welche auf der Basis von Industrienormen Normkonformitätsbewertungen (NKB) durchführt. Für das Prüfgebiet „Kleingebäude“, bzw. „Tiny Houses“ gelten die Anforderungen aus der Industrienorm „Kleingebäude – Anforderungen an Bau und Konstruktion – Prüfverfahren“, Ausgabe Mai 2023, veröffentlicht vom Tiny House Verband e.V. mit Sitz in Karlsruhe. Voraussetzung für die NKB von Tiny Houses ist ein Konformitätsbewertungsprogramm (KBP), das allgemeine und besondere Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität, sowie an die Prozessqualität von Kleingebäuden stellt. Dabei müssen funktionale Eigenschaften an die Konstruktion und technische Eigenschaften an die Gebäudeausrüstung (TGA) eines Gebäudes und seine Lebenszyklusphasen, d.h. Planung, Herstellung, Lieferung, Betrieb, sowie Rückbau und Recycling mit einbezogen und evaluiert werden. Die Kriterien für das KBP liefert die Industrienorm für Kleingebäude, welche die relevanten Kriterien des „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ (BNB) des Bundes), das als maßgebliche Leitlinie für nachhaltiges Bauen dient, in Form von Anforderungen beschreibt. Die Industrienorm „Kleingebäude – Anforderungen an Bau und Konstruktion – Prüfverfahren“, Ausgabe Mai 2023 liefert Mindestanforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität, sowie an die Prozessqualität von Tiny Houses, aber auch für funktionale Eigenschaften der Konstruktion und Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung eines Gebäudes und seine Lebenszyklusphasen. Das sind im Einzelnen Anforderungen an die Stabilität der Baukonstruktion den Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) die Baubiologie die Nachhaltigkeit die Berechnung von Nutzungsflächen die Konformitätsbewertung. Die einzelnen Anforderungen werden jeweils gewichtet und in ein Konformitätsbewertungs-programm (KBP) zusammengeführt, welches nach der Fertigstellung der Prototypen als Bewertungsgrundlage dient. Die Technische Überprüfungsgesellschaft mbH ist eine unabhängige Inspektionsstelle und erfüllt die Anforderungen nach Abschnitt A.1 im Anhang A der DIN EN ISO 17020 „Konformitätsbewertung – Anforderungen an den Betrieb von Inspektionsstellen“ für den Typ A (unabhängiger Dritter). |