Prüfungen von Künstlichen Kletteranlagen (KKA)

Seit Mai 2017 gilt die novellierte Norm DIN EN 12572, welche die Normen aus den Jahren 1999 und 2007 ersetzt.

Die "Kletterwandnorm" ist in drei Teile aufgegliedert:
DIN EN 12572-1, Kletteranlagen mit Sicherungspunkten
DIN EN 12572-2, Boulderwände
DIN EN 12572-3, Klettergriffe

Folgende Prüfungen sind nach DIN EN 12572-1 an Kletterwänden vorzunehmen:

4.5 Stoßprüfung der Oberflächenelemente

4.6 Festigkeitsprüfung der Griffaufnahmen

4.7 Montage-Nachweisprüfung

In Sonderfällen (wenn kein statischer Nachweis erbracht werden kann) ist eine

Belastungsprüfung der konstruktiven Festigkeit

nach Anhang C der Norm erforderlich. Die Prüfungen nach 4.5, 4.6 und nach Anhang C dürfen nur von einem unabhängigen Typ-A-Labor (z.B. Technische Überprüfungs-gesellschaft TÜg) durchgeführt werden.

 

Die Stoßprüfung der Oberflächenelemente und die  Festigkeitsprüfung der Griffaufnahmen wird in der Regel in unserem Labor vorgenommen. Dennoch sind wir in der Lage, mit unseren mobilen Einrichtungen diese Prüfungen auch vor Ort durchzuführen.

Die Montage-Nachweisprüfung kann zwar vom Hersteller und / oder Aufsteller angeboten werden, im Interesse einer neutralen und damit objektiven sicherheitstechnischen Überwachung sollte diese Prüfung aber von einer unabhängigen Prüfstelle vorgenommen werden.

Wenn kein statischer Nachweis erbracht werden kann, ist eine Belastungsprüfung vorgeschrieben, bei welcher Ersatzlasten der Nennlast und der Bruchlast über die Sicherungspunkte eingeleitet werden.

Wir führen für Sie die Belastungsprüfung bei Ihnen vor Ort durch und bieten Ihnen eine Baumusterprüfung nach §4.5 und §4.6 in unserem Labor an.

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