Die "Tiny House Norm"

 

Industrienorm für Kleingebäude

Im Frühjahr 2023 veröffentlichte der Tiny House Verband e.V. die „Industrienorm Kleingebäude“ veröffentlicht. Bisher gab es kein derartiges Regelwerk, das einerseits den Stand der Technik dokumentiert und damit andererseits den Anspruch an neu gebaute Tiny Houses formuliert. Der Verband will mit der Veröffentlichung der Norm wesentlich dazu beitragen, dass Klein(wohn)gebäude künftig den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, bestehende normative Vorgaben für alle Gewerke einhalten, in Produktion und Betrieb Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und ihre Nutzerinnen und Nutzer in baubiologisch möglichst einwandfreien Tiny Houses wohnen oder Urlaub machen können.

 

Aufgaben einer Norm

Normen legen einheitliche Begriffsdefinitionen fest. Diese dienen der problemlosen Verständigung zwischen den beteiligten Geschäftspartnern. Mit einer Norm werden Kriterien geliefert, die eine seriöse Planung, Dimensionierung und Berechnung des zu planenden Bauwerks erlauben. Anforderungen an die baukonstruktive Ausführung sowie an die Sicherheitstechnik sind so beschrieben, dass dem Planer und Hersteller eine maximale Gestaltungsfreiheit und nahezu freie Materialwahl zur Verfügung stehen. Informative Anhänge begründen die Auswahl der Anforderungen und beschreiben Gestaltungsziele. Diese Beschreibungen sind keine Anforderungen, sondern haben informativen Charakter. In diesem Sinne wurde auch die „Industrienorm für Kleingebäude“, die von vielen schon einfach „Tiny-House-Norm“ genannt wird, erstellt.

 

Erarbeitung der „Industrienorm Kleingebäude“

Motivation des Tiny House Verbands für die Erarbeitung einer Norm für Kleingebäude war, den aktuellen Stand der Technik verantwortungsvoll zu recherchieren und zu einem Gesamtwerk zusammenzufassen. Es war die erklärte Absicht der Autorinnen und Autoren, mit der vorliegenden Norm Anforderungen an eine Mindestqualität im Bauwesen so aufzustellen, dass bei der Erfüllung dieser Anforderungen die Türe für ein vereinfachtes Verfahren bei Bauantrag und -genehmigung geöffnet wird.

Die Norm wurde nach den Vorgaben zur Gestaltung einer Industrienorm, aufgestellt durch das Deutsche Institut für Normung DIN, strukturiert und gestaltet. Es wurde darauf geachtet, dass sämtliche interessierten Kreise (Vertreter der Wirtschaft, Normenanwender, Interessensvertretung/Verband, Wissenschaft und Forschung, Prüfstellen und Vertreter des Baurechts) in dem Normengremium mitwirkten.

Aufgabe einer Industrienorm ist es, den aktuellen Stand der Technik zu beschreiben und diesen zur Grundlage einer Herstellung (in diesem Fall Planung, Konstruktion und Errichtung verschiedener Arten von Kleingebäuden) zu machen. Es ist nicht Aufgabe der Tiny House Norm, die Ausführungsdetails (Gestaltung, Materialwahl, Layout, Interieurdesign, Ergonomie etc.) zu regeln. Vielmehr werden die wichtigsten Anforderungen für eine verantwortungsvolle Bauweise geregelt. Dies sind in erster Linie sicherheitstechnische, andere technische und baubiologische Anforderungen sowie die gesellschaftlich vereinbarten Kriterien zur Nachhaltigkeit.

 Im Abschnitt „Begriffe und Definitionen“ wurden Begriffsbestimmungen vorgenommen, weil bestimmte Begriffe in der Vergangenheit sogar innerhalb der Tiny-House-Community unterschiedlich interpretiert wurden. Die Vereinheitlichung dient einer klaren Kommunikation, vor allem nach außen. In den normativen und informativen Anhängen werden Erklärungen für einzelne Anforderungen geliefert. Somit bildet die vorliegende Industrienorm eine aktuelle Informationsquelle für Tiny-House-Interessierte, Selbstbauer und professionelle Hersteller von Kleingebäuden. Für Prüfstellen liefert sie  Kriterien für eine Konformitätsbewertung, welche den kommunalen Verwaltungen künftig in Form einer Normkonformitätsbestätigung als Grundlage für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vorgelegt werden kann.

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